Elektrofachgeschäft und Kassen
Auch Elektrofachgeschäfte gibt es als inhabergeführten Kleibetrieb ebenso wie als Filialbetrieb in Konzerngröße. Ein großer Konzern bietet neben Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oderWäschetrockner auch Car-HiFi, Computer, Foto- & Videogeräte (Aufnahme und Wiedergabe), Handys und Navigationsgeräte, HiFi & Audio für daheim, Körperpflege & Wellness, TV & Video & DVD sowie Restposten von Artikeln, die aus dem Sortiment genommen werden. Dass hier auch kompetent beraten wird und auch sehr kulant gehandelt wird, kann ich bestätigen. Ich hatte vor nicht ganz zwei Wochen etwas für meinen PC geschenkt bekommen. An dem Tag war der Kauf schon mehr als zwei Wochen her, also war die Frist des Widerrufsrecht eigentlich schon längst vorbei, Ich erklärte aber wahrheitsgemäß dass mein Computer dieses externe Gerät nicht erkennt, also kein Arbeiten damit möglich ist. Total unkompliziert wurde das Teil zurück genommen und ich habe das Geld erstattet bekommen. Anderswo hätte ich einen Gutschein bekommen, den ich im jeweiligen Geschäft hätte einlösen können. Bei besagtem Elektrofachgeschäft handelte es sich um einen bundesweit mit Filialen vertretenen Konzern. Und ich habe tatsächlich auch schon erlebt, dass Reklamationen einzelner Artikel in allen Märkten möglich sind, auch wenn in einer anderen Filiale gekauft wurde. Also das nenne ich echt kundenfreundlich. Natürlich ist hier in allen Filialen allem Anschein nach eine Netzwerkkasse oder ein Kassensystem in Betrieb. Denn ich hatte seinerzeit bei einer berechtigten Reklamation eines andernorts gekauften Artikels beobachtet, dass der Mitarbeiter in der Kassensoftware die Bon-Nummer und die verkaufende Filiale verglichen hatte. Solche Suchen zur Kontrolle der Echtheit eines Kassenbelegs sind über die Kassensoftware einer Registrierkasse sicher nicht möglich. Auch können über die Kassensoftware eines genutzten Kassensystems Anfragen zum Warenaustausch der Filialen untereinander gestellt werden. Reklamationen oder (wenn auch ärgerliche) Umtauschaktionen können wie gesagt mit dem Kaufbeleg einer Filiale auch in anderen Niederlassungen getätigt werden. Der leistungsfähigen Kassensoftware in Kassensystem oder Netzwerkkasse sei Dank. Auch kann über Netzwerkkassen der Umsatz aller Filialen gegenübergestellt werden. Sollte eine Filiale schwächeln, können zeitnah Gegenmaßnahmen erfolgen. Im Gegensatz zu diesen großen Konzernen ist ein kleiner Elektrobetrieb sicher nur vor Ort bzw. in der Region bekannt und tätig. Ein Elektrohaus bei uns im Ort zum Beispiel ist inhabergeführt. Der Chef ist Elektriker, und mit seinen Angestellten sowohl in Haushalten tätig, um dort Installationen von Lampen oder Haushaltsgeräten vorzunehmen als dass er auch auf Baustellen (Neubau und Sanierung) die Stromversorgung im Gebäude verlegt. Die Chefin betreut den Laden des Unternehmens. Hier werden ausschließlich Haushaltsgeräte, Lampen und Geräte zur Körperpflege (elektr. Zahnbürsten, Haartrockner, usw.) verkauft. Das macht ja auch Sinn. Denn wenn der Chef Haushaltsgeräte anschließt, kann er auch welche verkaufen und damit auch noch etwas Umsatz einfahren. Jedenfalls weiß ich, dass in besagtem Elektroladen keine Kasse steht, die registriert oder gar andere Eventualitäten erfassen könnte. Kürzlich benötigte ich für mein Bad einen neuen Duschkopf und einen passenden Duschschlauch. Es wurde nicht registriert. Stattdessen wurden die beiden Beträge auf einem Zettel aufaddiert und ich bekam dann eine Quittung über Duschkopf und Duschschlauch mit Einzel- und Gesamtbetrag sowie dem Steuerbetrag. Ein Durchschlag der Quittung verblieb für die Buchhaltung des Betriebes im Laden. Offensichtlich muss es nicht immer ein elektrisches Kassen Gerät sein, um Umsätze zu dokumentieren. Auch manuelle Beleg werden wohl von den Finanzbehörden akzeptiert.
Tags:Einzelhandel, Kasse, Kassen, Kassensoftware, Kassensystem, Netzwerkkasse, Registrierkasse
Interessanter Artikel. Vielen Dank die ausführliche Info, war sehr nützlich für mich. Gruß, Frank